Allgemeine Gechäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
Angebote und Aufträge:
Unsere Angebote sind grundsätzlich freibleibend. Aufträge sind für uns erst dann bindend, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
Preise:
Wenn nichts anderes vereinbart wurde, gilt für die Berechnung der in der Auftragsbestätigung genannten Verkaufspreise ab
Püttlingen
Lieferzeit:
Die von uns angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Ereignisse höherer Gewalt wie Streiks, Betriebsstörungen und alle Umstände, die ohne unser Verschulden die rechtzeitige und ordnungsgemäße Lieferung unmöglich machen oder erschweren, verlängert die vereinbarten Lieferfristen entsprechend und berechtigen uns, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Die in der Auftragsbestätigung genannten Versanddaten sind annähernd und nicht garantiert.
Versand:
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Empfängers. Für Verpackung werden nur unsere Selbstkosten berechnet. Rücksendung ist daher unwirtschaftlich. Gutschrift erteilen wir nicht. Ausgenommen sind Spezialverpackungen.
Zahlung:
Unsere Rechnungen sind bei keiner anderen Vereinbarung 30 Tage nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen und Spesen nach den Sätzen anzurechnen, die bei den Privatbanken für ungedeckte Kredite üblich sind. Die Zahlung muss in der Währung geleistet werden, die bei der Auftragsbestätigung genannt wurde. Alle Aufträge werden unter Vorbehalt der Zustimmung unserer Finanzabteilung ausgeführt.
Die Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung und Erfüllung aller uns gegenüber sonst obliegenden Verpflichtungen aus der gesamten Geschäftsverbindung unser Eigentum. In Zahlung genommene Wechsel und Schecks werden erfüllungshalber angenommen. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auf den Fall der Weiterverarbeitung, des Einbaues oder der Weiterveräußerung. Etwaige Forderungen aus der Weiterveräußerung oder Einbau an Dritte werden hiermit an uns abgetreten.
Gewichte, Maße und Abweichung:
Alle Angaben zu Stückzahlen und Gewicht der Ware sind unverbindlich; Abweichungen von bis zu plus / minus 10% stellen keinen Mangel dar, sofern nicht bestimmte Stückzahlen oder Gewichte ausdrücklich vereinbart worden sind.
Gewährleistung:
Für Mängel der Lieferung haften wir unter der Bedingung, dass wir innerhalb von 14 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt werden. Für Mängel bei der Verwendung unserer Produkte übernehmen wir eine Gewährleistung von 12 Monate nach Einbau, jedoch längstens 15 Monate nach Lieferung; ausgeschlossen ist natürlicher Verschleiß. Voraussetzung ist, dass der Einbau nach den von uns gegebenen Vorschriften erfolgte und bei den Betriebsbedienungen unserer Vorgaben beachtet wurden. Diese Gewährleistung bezieht sich – jeweils nach unserer Wahl – auf Neulieferung, Nachbesserung oder Erstattung des Kaufpreises. Weitere Ansprüche des Bestellers bestehen nicht. Gleichfalls werden keine Kosten für Aus- und Wiedereinbau sowie Folgeschäden jeglicher Art übernommen.
Erfüllung und Gerichtsstand:
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie ausschließlicher Gerichtsstand für beide Parteien ist Püttlingen